Fachübersetzerin/Dolmetscherin bei der Übersetzung/Verdolmetschung für die ALTRAA Fachübersetzungen GmbH

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Blogeintrag

Übersetzungen für Onlineshops

von Jaroslava Jaroscak

Fachtexte für Onlineshops rechtlich und sprachlich einwandfrei übersetzen lassen

AGB, FAQ, Zahlungs- und Lieferbedingungen – soll ein deutscher Onlineshop Kunden erreichen, die nicht Deutsch sprechen und/oder deren Wohnsitz sich außerhalb Deutschlands befindet, sind Übersetzungen erforderlich, die unmissverständlich und korrekt in die jeweilige Zielsprache übertragen wurden.

Ob es sich dabei um einen freiwilligen Service handelt oder ob eine gesetzliche Verpflichtung besteht, den Verbraucher in einer ihm verständlichen Sprache zu informieren, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Denn zu berücksichtigen ist beispielsweise die Frage,

• ob Ihre Website generell einsprachig oder mehrsprachig aufgebaut ist.
• ob Sie sich an Verbraucher im Inland oder an eine internationale Kundschaft richten.
• ob Sie einen B2B- oder einen B2C-Onlinehandel betreiben.

Sind Sie unsicher, ob Sie bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten müssen, wenden Sie sich am besten zunächst an einen Anwalt, der die Details mit Ihnen klärt. Grundsätzlich ist es ohnehin von Vorteil, juristische Texte zunächst von einem Fachanwalt erstellen zu lassen. Anschließend wenden Sie sich dann zwecks Übersetzung dieser Texte an uns als professionelle Fachübersetzer, die in der Lage sind, alle sprachlichen und rechtlichen Feinheiten zu erfassen und in die gewünschten Sprachen zu übertragen.


Auch wenn keine gesetzliche Pflicht zur Übersetzung besteht: Viele Kunden werden Ihnen für diesen Service danken!

Dass Verträge, die online geschlossen werden, generell nur dann gültig sind, wenn der Verbraucher zuvor den AGB zugestimmt hat, ist Ihnen sicher bekannt. Sind Sie innerhalb Deutschlands ansässig und betreiben Sie Ihren Shop einsprachig, besteht keine gesetzliche Verpflichtung dazu, die AGB in eine weitere Sprache übersetzen zu lassen.

Allerdings nützt Ihnen das wenig, wenn ein Kunde, der die AGB aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse nicht verstanden hat, anschließend reklamiert oder eine Bestellung stornieren möchte. Sie können dann zwar darauf beharren, dass Sie Ihren gesetzlichen Informationspflichten nachgekommen sind – beliebter wird Ihr Onlineshop jedoch dadurch nicht.

Daher sollten Sie gerade als Onlinehändler erwägen, die Übersetzung wichtiger Texte als zusätzlichen Service aufzunehmen, insbesondere, wenn Sie sich an eine Zielgruppe wenden, die zwar in Deutschland lebt, deren Erstsprache aber nicht Deutsch ist.

Immerhin hat in Deutschland jeder Vierte einen Migrationshintergrund. Das besagt zwar nichts über die Sprachkenntnisse einer Person, doch gehen viele Unternehmen, die eine bestimmte Klientel oder Community bedienen, bereits dazu über, diese auch in ihrer Erstsprache zu informieren, also Texte in Deutsch, Englisch und beispielsweise in Russisch, Spanisch, Polnisch oder Türkisch auf ihren Webseiten zu integrieren.

Schließlich wissen wir alle: Schon für einen Muttersprachler ist es oft schwer genug, juristische Formulierungen in der Landessprache zu verstehen. Wie viel mehr gilt das für all jene, die sich zwar im Alltag verständigen können, denen aber das fachspezifische Vokabular fehlt, um juristische Phrasen zu verstehen wie „die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beläuft sich für neuwertige Artikel für Verbraucher auf zwei Jahre, für gebrauchte Artikel auf ein Jahr, für Geschäftskunden gilt eine Gewährleistung von jeweils einem Jahr".


Kunden verschiedener Communitys deutschlandweit und international erreichen – wir helfen gern!

Hinzu kommt, dass Sie über einen mehrsprachigen Aufbau Ihrer Website eine wichtige Möglichkeit ausschöpfen, Ihren Kundenstamm deutschlandweit oder international zu erweitern. Lassen Sie neben den Produktbeschreibungen auch die AGB und die FAQ in eine oder mehrere Sprachen übersetzen, ersparen Sie sich und Ihren Kunden viel Zeit – denn ein aufwendiges Nachfragen und Beantworten eingehender E-Mails entfällt damit.

Wie immer Sie sich also entscheiden und für welche Sprachen Sie sich interessieren – denken Sie in jedem Fall daran, dass schon kleine sprachliche Nachlässigkeiten in der Übersetzung gerade in Deutschland mit seinem vorteilhaften Verbraucherrecht zu finanziell schmerzlichen Abmahnungen führen können.

Wir von ALTRAA arbeiten mit ausgewählten Fachübersetzern zusammen, die sich auf Übersetzungen juristischer Texte und/oder allgemeiner Geschäftsbedingungen sowie häufig gestellter Fragen spezialisiert haben. So stellen wir in Ihrem Auftrag sicher, dass die anzufertigenden Übersetzungen sprachlich wie fachlich korrekt und unmissverständlich sind, ganz gleich, in welche der zahlreichen Weltsprachen, die unsere Dolmetscher und Übersetzer abdecken, die Texte übertragen wurden.

 

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