Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ALTRAA Fachübersetzungen GmbH
- Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der ALTRAA Fachübersetzungen GmbH (nachfolgend “ALTRAA Übersetzungsbüro” genannt) und deren Auftraggeber. Die Gültigkeit dieser AGB erstreckt sich auf die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung und wird mit der Auftragserteilung durch den Kunden anerkannt. Auftraggeber sind sowohl die juristischen als auch die natürlichen Personen. Das ALTRAA Übersetzungsbüro erbringt seine Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder anderweitige Einkaufbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
- Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber gibt Zielsprache, Thema, Fachgebiet, Liefertermin und Verwendungszweck des zu übersetzenden Textes an. Sollte die Übersetzung in Druck gehen, so hat der Auftraggeber einen Korrekturabzug an das ALTRAA Übersetzungsbüro zu übergeben.
Besondere Terminologiewünsche durch den Auftraggeber bei der Übersetzung werden nur nach vorheriger Absprache und der Vorlage von entsprechenden Unterlagen (Abkürzungserläuterungen, Glossare, Bestimmungsland, Mustertexte, ggf. Abbildungen, etc.) berücksichtigt.
Diese Unterlagen hat uns der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheit ergeben, gehen nicht zu Lasten des ALTRAA Übersetzungsbüros. Eine Haftung entfällt bei falschen oder missverständlichen Formulierungen im Ausgangstext.
- Auftragserteilung
Der Kunde erteilt die Übersetzungsaufträge per Post, Fax, in elektronischer oder sonstiger Form. Ein Auftrag gilt dann als erteilt, wenn er durch das ALTRAA Übersetzungsbüro schriftlich (in elektronisch oder sonstiger Form) bestätigt worden ist. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen von Aufträgen gelten nur vorbehaltlich unserer schriftlichen Bestätigung.
- Ausführung
Alle Übersetzungsarbeiten werden durch das ALTRAA Übersetzungsbüro nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung angefertigt. Das ALTRAA Übersetzungsbüro darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern dies für zweckmäßig und sinnvoll erachtet wird, Dritter bedienen.
Eine Kontaktaufnahme zwischen dem Auftraggeber und dem von uns beauftragten Übersetzer/Dolmetscher bedarf der Genehmigung durch das ALTRAA Übersetzungsbüro.
Die Geschäftsverbindung besteht grundsätzlich nur zwischen dem Auftraggeber und dem ALTRAA Übersetzungsbüro.
- Preise
Sofern nichts anderes vereinbart, sind alle Angebote und Preise des ALTRAA Übersetzungsbüros freibleibend, unverbindlich und verstehen sich in EURO. Alle Angebote und Preise können den tatsächlichen Gegebenheiten und dem etwaigen veränderten Aufwand angepasst werden, bedürfen aber einer gesonderten Mitteilung durch das ALTRAA Übersetzungsbüro. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Eventuell veröffentlichte, unverbindliche Preislisten können ohne Vorankündigung vom ALTRAA Übersetzungsbüro geändert werden. Zahlungsziele, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich zwischen dem ALTRAA Übersetzungsbüro und dem Auftraggeber vereinbart.
Gewährte Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft unbestätigt gelten.
- Lieferfristen und Rücktritt
Lieferfristen werden dem Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Sie sind in der Regel Festtermine, gelten jedoch nicht als verbindliche Zusicherung. Die Lieferung an den Auftraggeber gilt als rechtzeitig erbracht, sobald die Übersetzung nachweislich (per Email- oder Faxprotokoll) abgeschickt worden ist. Bei allen angegebenen Zeitangaben wird die MEZ (mitteleuropäische Zeit) zugrunde gelegt. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt vom Vertrag nur dann berechtigt, wenn die vereinbarte Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist und er dem ALTRAA Übersetzungsbüro schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Rechnungsbetrags begrenzt.
- Auftragskündigung/Annahme
Der Übersetzungsauftrag kann jederzeit durch den Kunden schriftlich gekündigt werden. Dabei ist der Auftraggeber verpflichtet die bis dahin angefertigte Teillieferung abzunehmen und entsprechend zu vergüten. Sollte der Auftraggeber die Annahme einer Leistung bzw. Lieferung/Teillieferung ablehnen oder unterlassen, dann befindet er sich ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug und haftet für alle entstehenden Schäden gegenüber dem ALTRAA Übersetzungsbüro.
- Störung, höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebs, Netzwerk- und Serverfehler, Viren
Das ALTRAA Übersetzungsbüro haftet nicht für Schäden, die durch Störung des Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, bzw. andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und/oder sonstige von uns nicht zu vertretene Hindernisse entstanden sind. In diesen Ausnahmefällen ist das ALTRAA Übersetzungsbüro dazu berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurüzucktreten. Dies gilt ebenfalls, wenn aus wichtigem Grunde der Betrieb für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise eingestellt oder eingeschränkt werden muss.
Das ALTRAA Übersetzungsbüro haftet nicht für Schäden, die durch Viren entstehen. Unser EDV-System unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung auf Viren. Der Auftraggeber ist bei Lieferungen von Übersetzungen im Dateiformat für eine endgültige Virenüberprüfung der übertragenen/überlassenen Daten- und/oder Textdateien zuständig.
Diesbezügliche Schadensersatzansprüche werden durch das ALTRAA Übersetzungsbüro nicht anerkannt.
- Haftung und Reklamation
Wurden keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an die Übersetzung getroffen oder sind aus der Art des Auftrags keine spezifischen Anforderungen ersichtlich, so fertigt das ALTRAA Übersetzungsbüro die Übersetzung des Textes sach- und fachgerecht nach bestem Wissen und Gewissen vollständig sowie sinngemäß und grammatikalisch richtig zum Zweck der Information an. Die Übersetzung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen (Eingang bei uns), keine schriftlichen Einwendungen erhebt. In diesem Fall verzichtet der Kunde auf sämtliche Ansprüche. Erfolgt innerhalb dieser Sieben-Tages-Frist eine Rüge durch den Kunden an einen objektiv vorhandenen und nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich zu beschreiben. Bei ordnungsgemäß gerügten und begründeten Mängeln ist das ALTRAA Übersetzungsbüro verpflichtet, nach eigener Wahl, die Übersetzung oder die Leistung nachzubessern, umzutauschen, zu mindern oder zu wandeln. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Das ALTRAA Übersetzungsbüro haftet in jedem Fall nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. In jedem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrages begrenzt. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Eine Rückgriffhaftung bei Schadenersatzansprüchen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. Das ALTRAA Übersetzungsbüro haftet nicht für Übersetzungsfehler, die vom Kunden durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen und/oder Unterlagen oder durch fehlerhafte oder unleserliche (ggf. teilweise) Ausgangstexte verursacht wurden. Wird vom Kunden der Verwendungszweck der Übersetzung nicht angegeben, vor allem, wenn sie zu veröffentlichen ist oder für Werbezwecke verwendet wird, so kann er nicht Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entsteht, dass der Text sich für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist. Gibt der Auftraggeber nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist oder lässt er dem ALTRAA Übersetzungsbüro vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Freigabe, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten. Das ALTRAA Übersetzungsbüro übernimmt keine Haftung für daraus entstehende Schäden. Wird das ALTRAA Übersetzungsbüro aufgrund einer angefertigten Übersetzung wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen, oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt uns der Kunde in vollem Umfang von der Haftung frei. Für vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien, Auftragskomponenten, gegebene Eigenschaftszusicherungen, Versandhinweise, Verarbeitungsvorschriften und dergleichen übernimmt das ALTRAA Übersetzungsbüro, falls nicht ausdrücklich abweichende schriftliche Absprachen getroffen worden sind, keinerlei Haftung. Wir sind nicht verpflichtet, diese im Sinne des Produkthaftungsgesetzes und/oder des BGB auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Normen zu prüfen. In diesen Fällen haftet der Auftraggeber uneingeschränkt und stellt das ALTRAA Übersetzungsbüro von sämtlichen Ansprüchen Dritter bereits zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme vollumfänglich frei.
- Abtretung
Eine Abtretung der Rechte aus dem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung des ALTRAA Übersetzungsbüros.
- Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart wird das Honorar für die Übersetzung unmittelbar nach deren Fertigstellung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, unter Ausschluss der Aufrechnung und der Zurückbehaltung, fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
- Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen bleibt die gelieferte Leistung (Übersetzung) und/oder Ware einschließlich aller anhängigen Rechte Eigentum des ALTRAA Übersetzungsbüros. Der Auftraggeber hat bis dahin kein Nutzungsrecht. Sofern die Leistung und/oder Ware für einen Dritten bestimmt war, behalten wir uns vor, diesen Dritten auf unsere offene Forderung und die damit einhergehende unrechtmäßige Verwendung der Leistung und/oder Ware hinzuweisen und von ihm die Begleichung der ausstehenden Beträge zzgl. der uns in Verbindung damit entstanden Kosten zu verlangen.
- Versand, Übertragung
Der Versand bzw. die elektronische Übertragung der Leistung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte oder für deren Verlust, sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nicht elektronischen Transportwege haften wir nicht.
- Geheimhaltung
Das ALTRAA Übersetzungsbüro verpflichtet sich, alle Texte vertraulich zu behandeln. Des Weiteren wird das ALTRAA Übersetzungsbüro Stillschweigen über alle Tatsachen bewahren, die dem Büro im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Aufgrund der Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber, dem ALTRAA Übersetzungsbüro und möglichen Erfüllungsgehilfen kann wegen der nicht auszuschließenden externen Eingriffsmöglichkeiten keine absolute Geheimhaltung vertraulicher oder geheimer Inhalte gewährleistet werden.
- Datenschutz
Gem. § 33 Bundesdatenschutzgesetz weist das ALTRAA Übersetzungsbüro daraufhin, dass personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung auf Datenträger gespeichert, genutzt und verarbeitet werden.
- Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand, Erfüllungsort
Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen dem ALTRAA Übersetzungsbüro und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.
Soweit zulässig, gilt für alle Streitigkeiten als ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile der Sitz des ALTRAA Übersetzungsbüros in Mönchengladbach, Bundesrepublik Deutschland.
- Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Das ALTRAA Übersetzungsbüro ist zu jeder Zeit berechtigt die AGB ohne Vorankündigung zu ändern, eine Veröffentlichung erfolgt auf der Website.
- Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://webgate.ec.europa.eu/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
- Schlussbestimmungen
Alle Nebenabreden, Zusicherungen, sonstige Vereinbarungen, sowie Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Die betreffende unwirksame Bestimmung ist so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der endgültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche oder rechtliche Zweck erreicht wird. Gleiches gilt, wenn bei der Durchführung eine ergänzungsbedürftige Regelungslücke offenbar wird.
Stand: 23. August 2016