Beglaubigte Übersetzungen
Bei Bedarf fertigen wir für Sie eine beglaubigte Übersetzung an. In der Regel werden beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei Behörden und öffentlichen Institutionen, wie z. B. Gerichte, Standes- und Arbeitsämter sowie Krankenkassen, benötigt. Zur Vorlage bei ausländischen Behörden und Ämtern, wird oft eine Überbeglaubigung (Apostille) der Übersetzung verlangt. Auch das übernimmt das ALTRAA Übersetzungsbüro gerne für Sie.
Nachfolgend hier einige Beispiele der Dokumente, die oft mit Beglaubigung übersetzt werden:
- Arbeitsnachweise
- Ärztliche Atteste
- Aufenthalts-, Meldebescheinigungen
- Aus-/Einbürgerungsurkunden
- Auszüge aus dem Handelsregister
- Bildungsunterlagen (Schulzeugnisse, Diplome etc.)
- Führerscheine
- Führungszeugnisse
- Personenstandsurkunden
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden
- Scheidungsurkunden, Scheidungsurteile
- Sterbeurkunden
- Verträge
- Vollmachten
- Zertifikate
- u.v.m.